Gabriele Stauner (EVP-ED/CSU): Mutterschutz in der EU nicht missbrauchen

12.02.2009

Vereinbarkeit Familie-Beruf ist mehr als Mütter wieder schnell in Beschäftigung zu bringen / Diskussion im Sozialausschuss des Europaparlaments

Im Sozialausschuss des Europaparlaments zeigen sich erhebliche Gegensätze bei dem Bemühen, durch eine Änderung der EU-Mutterschutzrichtlinie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen zu fördern. So schlägt die Kommission vor,  die Mutterschutzfrist auf 18 Wochen zu verlängern, wovon sechs Wochen verpflichtend nach der Entbindung liegen sollen.

Die sozialpolitische Sprecherin der CSU-Europagruppe, Gabriele Stauner,  die das Dossier für die EVP-Fraktion betreut, begrüßt den Vorschlag der Kommission. "Es ist richtig, den Gesundheitsschutz von Müttern zu verbessern und zu einer Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben beizutragen. Kritisch sehe ich aber die wirtschaftsorientierte Ausrichtung des Kommissionsentwurfs. Unter dem Deckmantel Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht es der Kommission in erster Linie darum, Mütter nach der Entbindung möglichst schnell wieder in Beschäftigung zu bringen. Mitgliedstaatliche Modelle wie etwa die deutsche Elternzeit durch die Verlängerung des Mutterschutzes verdrängt werden. Ich befürworte ein Nebeneinander von Mutterschutz und Elternzeit. Es muss alleine den Eltern überlassen sein, ob sie nach der Entbindung zeitnah in Beschäftigung zurückkehren oder aber Modelle wie die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen", so Stauner.

Die Verlängerung der Mutterschutzfrist auf 18 Wochen ist für Stauner nicht nur aus Gründen des Gesundheitsschutzes geboten. Eltern oder Alleinerziehende, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, Elterzeit in Anspruch zu nehmen, sollen vier Wochen länger Zeit haben, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen. Die CSU-Europaabgeordnete hält allerdings grundsätzlich auch eine Schutzfrist vor der Geburt für notwendig. "Gerade in schwierigen, schlecht abgesicherten Arbeitsverhältnissen besteht die Gefahr,  dass Arbeitgeber auf die werdenden Mütter Druck ausüben, bis zum Tag der Geburt zu arbeiten."

"Zur Absicherung der Mutter nach Rückkehr aus dem Mutterschutzurlaub sollte in jedem Fall ein Kündigungsschutz über die Mutterschutzfrist hinaus festgelegt werden. Denn gerade kurz nach Rückkehr in den Beruf können für die jungen Mütter noch Organisationsprobleme auftauchen, die der Arbeitgeber schnell zu einer Kündigung nutzen kann", so Stauner.

Für weitere Informationen:
Dr. Gabriele Stauner MdEP, Tel. +32 2 284 7711