Werner Langen (EVP-ED/CDU): Aktuelle Klagen gegen EU-Reformvertrag kein Grund zur Panik

11.02.2009

Die zweitägige Verhandlung der gegen den Lissabonner Reformvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Klagen ist nach Auffassung des Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, kein Grund zur Panik. "Das Bundesverfassungsgericht hat bisher immer im Sinne der europäischen Integration der Bundesrepublik Deutschland entschieden. Ich sehe keinen Grund, warum dies im aktuellen Verfahren nicht der Fall sein sollte", erklärte Langen in Brüssel.

Der Lissabonner Vertrag sei ein wichtiges Instrument, um die sowohl von den Klägern als auch seitens der Öffentlichkeit in jüngsten Umfragen erneut kritisierten Demokratiedefizite zu vermeiden. "Der Vertrag sieht ein verstärktes Konsultationsrecht und einen Prüfungsvorbehalt der nationalen Parlamente vor. Er ermöglicht außerdem die Wahl eines EU-Ratspräsidenten sowie europaweite Referenden. Ich sehe deshalb der für Mai oder Juni erwarteten Urteilsverkündung mit Gelassenheit entgegen", so der Gruppenvorsitzende weiter.

Langen kann keine mit dem Lissabonner Vertrag verbundene Kompetenzverlagerung von der nationalen auf die europäische Ebene erkennen. Die Argumentation der Kläger sei an diesem Punkt widersprüchlich. Auf der einen Seite werde eine pauschale Kompetenzverlagerung beklagt und auf der anderen Seite kritisiert, dass kein alleiniges Initiativrecht auf europäischer Ebene vorhanden ist. Durch die gemeinsame Beteiligung von Rat und Parlament am Gesetzgebungsverfahren werde jedoch gerade sichergestellt, dass es keine europäischen Initiativen an den Mitgliedstaaten oder an den europäischen Bürgern vorbei geben könne.

Der CDU-Europaabgeordnete geht nicht davon aus, dass der Vertrag als Ganzes hinfällig wäre, wenn das Bundesverfassungsgericht tatsächlich wider Erwarten eine Verletzung demokratischer Grundrechte oder eine Beeinträchtigung der deutschen Staatlichkeit feststellen sollte. "Die Mitgliedstaaten sind die Herren der Verträge und es bleibt dem Einzelnen unbenommen, gegen eine mögliche Grundrechtsverletzung zu klagen. Sollte das Gericht hier zu einer Klarstellung im Hinblick auf den Lissabonner Vertrag kommen, würde das diesen eher stärken als schwächen", betonte Langen abschließend.

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