Die EU-Kommission zögert das bereits im vergangenen Januar eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland hinaus. Dies geht aus einer Antwort von EU-Kommissar Charlie McCreevy auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Europaabgeordneten Werner Langen hervor. Demnach liege es nach Auffassung McCreevys allein im Ermessen der EU-Kommission, wann sie eine Entscheidung im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren einleitet. "Wenn die Kommission ein solches Verfahren einleitet, dann muss sie es aber auch durchführen und abschließen", erklärte der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, heute in Brüssel.
Langen hatte in seiner schriftlichen Anfrage ferner darauf hingewiesen, dass die äußerst zögerliche Vorgehensweise der Kommission zunehmend als Indiz für eine mögliche Einstellung des Verfahrens verstanden werden könnte. Auch hier sei McCreevy eine klare Aussage schuldig geblieben. So heiße es im Antwortschreiben des Kommissars einerseits, dass die Beschränkungen für nichtstaatliche Anbieter im neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag "möglicherweise als unverhältnismäßig und ungerechtfertigt angesehen werden können". Andererseits kritisiere McCreevy, dass die deutschen Vorschriften für das Glücksspielwesen "widersprüchlich" seien, wobei er sich insbesondere auf Pferdewetten im Internet, die wachsende Zahl von Spielautomaten und die staatliche Werbung für Glücksspiele bezieht.
Die Kommission müsse hier bald für Klarheit sorgen. Private und staatliche Anbieter müssten den gleichen Regeln unterliegen. Diese müssen dem EU-Wettbewerbsrecht und den Regeln des Binnenmarktes entsprechen. Eingriffe der Mitgliedstaaten dürften dagegen nur notwendig, angemessen sowie nicht diskriminierend sein, ohne alte Monopole zu festigen oder neue zu schaffen. "Die Aussage des Kommissars, der Ausgang des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens habe keine Auswirkung auf die weitere Liberalisierung des Marktes ist Augenwischerei. Die Kommission hat die Pflicht als Hüterin der Verträge für klare Rahmenbedingungen in der Europäischen Union zu sorgen. Die Zurückhaltung der Kommission ist deshalb unverständlich, denn alle Marktteilnehmer haben ein Anrecht auf klare Regeln", so der Vorsitzende abschließend.
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