Sanktionen bei Beschäftigung illegaler Einwanderer / Gleiche Wettbewerbs-bedingungen schaffen / Neue EU-Richtlinie wird morgen verabschiedet
Für ein konsequentes Vorgehen gegen Schwarzarbeit von illegalen Einwanderern hat sich der innenpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Manfred Weber (CSU), ausgesprochen. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen künftig die Beschäftigung von illegalen Einwanderern unter Strafe stellen. "Die teilweise unhaltbaren Zustände werden endlich beendet", so Weber. Das Europäische Parlament debattierte heute eine neue EU-Richtlinie, die Sanktionen gegen Arbeitgeber vorsieht, die illegale Einwanderer beschäftigen. Über die neuen Vorschriften gibt es eine Einigung zwischen dem Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten. Die Richtlinie wird morgen verabschiedet.
Unternehmen müssen künftig vor der Anstellung von Nicht-EU-Bürgern eine Aufenthaltserlaubnis verlangen. "Arbeitgeber, die mit ehrlichen Methoden arbeiten, dürfen nicht die Dummen sein. Daher sind EU-weit Sanktionen gegen Unternehmen notwendig, die illegale Einwanderer schwarz beschäftigen. Wir müssen hier das Übel an der Wurzel packen", betonte der CSU-Europaabgeordnete. Die neue EU-Richtlinie sieht vor, dass bei Missbrauch empfindliche Geldstrafen verhängt werden. Auch sollen solche Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen oder EU-Fördermitteln ausgeschlossen werden. "Das sind wirksame Maßnahmen, die auch abschrecken", sagte Weber.
"Ein hartes Vorgehen gegen Schwarzarbeit ist auch aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit wichtig. Es bringt uns nichts, wenn sich die Firmen in Deutschland an unsere strengen Gesetze halten, die Konkurrenz aus dem Ausland aber durch Schwarzarbeit ihre Produkte billiger anbietet. Deshalb ist es nur fair, wenn künftig europaweit strenge Standards gelten.
Ein zeitliches Bleiberecht für illegale Einwanderer soll es nicht geben. "Hier haben wir uns gegenüber den Sozialdemokraten durchgesetzt. Man darf doch illegale Einwanderer nicht noch belohnen und sie damit anlocken", so der innenpolitische Sprecher der EVP-Fraktion. Die Richtlinie sieht auch eine begrenzte Haftung für Subunternehmer vor. Privatpersonen fallen nicht unter die neuen EU-Vorschriften.
Für weitere Informationen:
Manfred Weber MdEP, Tel. +49 9444 8709752
EVP-ED-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel. +32 2 283 2002 oder +32 478 215372 (mobil)