Harmonisierung der Vorschriften / Anwender und Verkäufer brauchen Befähigungsnachweis / Europaweit hoher Gesundheitsschutz
Das Europaparlament hat heute ein EU-Gesetzespaket zum Einsatz und zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. "Mit den neuen Vorgaben sorgen wir für mehr Sicherheit für die Anwender, die Verbraucher und die Umwelt. Und das zu den gleichen hohen Standards überall in der EU", sagten die Berichterstatterin des Europaparlaments zur Richtlinie, Christa Klaß (CDU), und die umweltpolitische Sprecherin der CSU-Europagruppe, Anja Weisgerber. Die neuen Vorschriften zu Pflanzenschutzmitteln treten ab Frühjahr 2011 in Kraft.
Kern der Richtlinie sind nationalen Aktionspläne, mit denen die Mitgliedstaaten Zielvorgaben zur Risikoreduzierung festsetzen. Dazu gehören Abstandsregelungen zu Gewässern, die national entsprechend der klimatischen Bedingungen, dem Boden und der Pflanzenart ausgerichtet werden. "Der Leitgedanke lautet 'So viel wie nötig, so wenig wie möglich'", so Christa Klaß.
Durch die Richtlinie werden konkrete Vorgaben für die Aus- und Fortbildung und die Information aller Anwender vorgegeben. Geräte und Maschinen, die zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln benutzt werden, müssen alle drei Jahre eine technische Überprüfung absolvieren. "Der Geräte-TÜV, den es in Deutschland bereits gibt, wird EU-weit verpflichtend. Damit bekommen wir europaweit mehr Sicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen", betonte die CDU-Parlamentarierin.
Die umweltpolitische Sprecherin der CSU-Europagruppe, Anja Weisgerber, sagte: "Die neue Verordnung zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bringt mehr Verbraucher- und Umweltschutz und die zu Recht geforderte Harmonisierung bei der Zulassung. Wir haben damit EU-weit ein einheitlich hohes Schutzniveau, ohne dabei eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion in Europa zu gefährden."
Alle Stoffe, die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind, werden vom Markt verschwinden. "Das bringt mehr Gesundheitsschutz für Verbraucher und Landwirte". Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird es in Zukunft statt 27 nationaler nur noch drei europäische Zulassungszonen geben. Innerhalb der Zonen herrscht das Prinzip der verpflichtenden gegenseitigen Anerkennung. "Dadurch bekommen wir auch bei der Pflanzenschutzpolitik einen wirklichen Binnenmarkt und einheitliche Wettbewerbsbedingungen", so Weisgerber.
Für weitere Informationen:
Christa Klaß MdEP, Tel. +33 388 17 7313
Dr. Anja Weisgerber MdEP, Tel. +33 388 17 7337
EVP-ED-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel. +32 2 283 2002 oder +32 478 215372 (mobil)