Axel Voss (CDU):
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das BKA-Gesetz für in Teilen verfassungswidrig zu erklären, sagten die beiden Innenpolitiker der EVP-Fraktion im Europaparlament, Axel Voss (CDU) und Monika Hohlmeier (CSU):
„Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil nicht umsichtig gehandelt. Ziel muss es am Ende der Abwägungen zwischen Sicherheit und Freiheit immer sein, die Bösen von den Guten zu trennen. Dafür wird man auf Maßnahmen zurückgreifen müssen, die möglicherweise auch kurzfristig die falschen Personen betreffen. In der Terrorismusbekämpfung ist es wichtig, verdächtige Personen rund um die Uhr zu bewachen, aber auch ihr Umfeld im Blick zu haben. Terroristen und insbesondere die religiös fanatischen sind international und national extrem gut vernetzt. Da wäre es gerade fahrlässig und nicht realitätsnah Kontakt- oder Begleitpersonen nicht zu überprüfen. Wenn wir die Täter in Gänze haben wollen, muss man auch ihr soziales Netzwerk im Auge haben.“
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat mit seinem Urteil entschieden, dass die Ermächtigung des Bundeskriminalamts zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar ist, die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen aber in verschiedener Hinsicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügt. Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung griffen in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein. Das Gericht machte zahlreiche Vorgaben, damit die Regelung vorerst weiter angewendet werden kann, und setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung bis Ende Juni 2018.
Das umstrittene Gesetz umfasst zahlreiche Befugnisse des BKA zur heimlichen Überwachung bei der Abwehr des internationalen Terrorismus. So gestattet das Gesetz zum Beispiel die Verwanzung von Wohnungen mit Kameras und Mikrofonen oder die 24-Stunden Überwachung. Das BKA-Gesetz erlaubt auch die Bespitzelung von Kontaktpersonen.
Für weitere Informationen:
Axel Voss MdEP, Tel. +32 2 284 7302
Monika Hohlmeier MdEP, Tel. +32 2 284 7191
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