
Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichts im Google Android Fall erklärt Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und Berichterstatter zum Digital Markets Act:
"Obwohl dieses Urteil viele Jahre zu spät kommt, begrüße ich die Entscheidung des Gerichts. Es bestätigt die Notwendigkeit, solche marktschädigenden Praktiken im Digitalen Raum durch spezifische Vorabverpflichtungen zu verbieten. Dies wurde bereits vor fast einem Jahr durch das Google Shopping-Urteil bestätigt. Heute wird auch der Digital Markets Act (DMA) offiziell unterzeichnet. Mit den Entscheidungen zu Google Shopping und Android sowie dem DMA können wir darum definitiv sagen: "Game over" für unfaire Geschäftspraktiken."
Hintergrund:
Das Gericht hat heute den Beschluss der Kommission nach Artikel 102 AEUV über die missbräuchlichen Kopplungspraktiken von Google beim Android-Betriebssystem bestätigt. Diese verbotenen Praktiken zielten bewusst darauf ab, Wettbewerber auszuschließen und sicherzustellen, dass die Produkte von Google auf allen Geräten mit dem Google-Betriebssystem Android vertreten sind.
Im Jahr 2018 verhängte die Europäische Kommission eine Geldbuße gegen Google in Höhe von 4,3 Milliarden Euro wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung. Die Kommission stellte insbesondere fest, dass Google gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat, indem es:
1. von Herstellern die Vorinstallation der Google-Suche-App und der Browser-App (Chrome) als Bedingung für die Lizenzierung von Googles App-Store (dem Play Store) verlangte;
2. Zahlungen an bestimmte große Hersteller und Mobilfunknetzbetreiber unter der Bedingung geleistet hat, dass diese ausschließlich die Google-Suche-App auf ihren Geräten vorinstallieren;
3. Hersteller, die Google-Apps vorinstallieren wollen, daran gehindert hat, andere intelligente Mobilgeräte zu verkaufen, falls diese auf einer nicht von Google genehmigten Android-Version basierten.
Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, +32 228 45938
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