
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute Einspruch gegen die sog. Risikoliste zur Entwaldungsverordnung eingelegt. Dazu erklärt Christine Schneider (CDU), parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe und vormals Berichterstatterin der EVP-Fraktion für die Entwaldungsverordnung:
"Die derzeitige Methodik verfehlt ihr Ziel: Sie bekämpft nicht konsequent den illegalen Raubbau, sondern bürdet pauschal allen Akteuren die bürokratische Last auf. Wir müssen in Europa jene Personen stärken, die unsere Wälder mit Verstand und Verantwortung bewirtschaften – nicht sie mit zusätzlichem Papierkram abstrafen. Wer entwaldungsfrei arbeitet, darf nicht unter Generalverdacht geraten, nur weil anderswo Raubbau betrieben wird. Wir brauchen endlich einen praxisnahen, ergebnisorientierten Ansatz, der dort ansetzt, wo das Problem tatsächlich liegt: bei den Ländern mit realem Entwaldungsrisiko. Daher ist es für mich unverständlich, dass Brasilien nicht in der höchsten Risikokategorie gelistet wird."
Hintergrund:
Der heutige Einspruch des Umweltausschusses bezieht sich auf die "Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 der Kommission vom 22. Mai 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur EU-Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) hinsichtlich einer Liste der Länder, die ein geringes oder hohes Risiko aufweisen, relevante Rohstoffe zu erzeugen, bei denen die relevanten Erzeugnisse Artikel 3 Buchstabe a nicht entsprechen". Nach dem heutigen Votum muss der Einspruch vom Plenum noch bestätigt werden. Die Abstimmung findet in der Plenarsitzung im Juli statt.
Für weitere Informationen:
Christine Schneider MdEP: +32 228 45791
Empfehlen Sie uns!