Schneider: EP fordert mehr Flexibilität bei Förderungen und klarere Kennzeichnungsregeln für EU-Wein

05.11.2025

Das Europäische Parlament hat sich heute zum Weinpaket der EU-Kommission positioniert / wichtige Punkte der CDU/CSU-Gruppe wurden übernommen / wir wollen das europäische Produktionspotenzial im Weinsektor gezielter steuern und fördern / Verhandlungen mit EU-Kommission und Rat sollen schnell folgen

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat sich heute zum Weinpaket der Europäischen Kommission positioniert. Dazu erklärt Christine Schneider (CDU), parlamentarische Geschäftsführerin und weinbaupolitische Sprecherin der der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament:

„Das Weinpaket ist ein wichtiges Signal an unsere Winzerinnen und Winzer: Wir wollen das europäische Produktionspotenzial im Weinsektor gezielter steuern, um langfristig stabile Preise zu sichern und zugleich neue Perspektiven für die Betriebe und die gesamte Branche zu eröffnen. Ich freue mich, dass mein Änderungsantrag Erfolg hatte und wir nun eine klare und einheitliche Kennzeichnung für alkoholfreie und alkoholreduzierte Weine schaffen wollen.

Mit der Einführung des Symbols ‚i‘ anstelle des bloßen QR-Codes zur digitalen Kennzeichnung von Zutaten und Nährwerten möchten wir zudem eine zentrale Forderung des Sektors umsetzen: klare, digitale Verbraucherinformationen ohne zusätzliche Etikettenbürokratie. Weine, die ausschließlich für den Export bestimmt sind, sollen von dieser Verpflichtung ausgenommen bleiben.

Zudem sollen nicht genutzte Haushaltsmittel aus den Weinprogrammen ins Folgejahr übertragen und GAP-Mittel künftig flexibler auch für Krisenmaßnahmen eingesetzt werden können. Damit schaffen wir mehr Handlungsspielraum in schwierigen Marktphasen und stärken die Widerstandsfähigkeit des europäischen Weinsektors."

Hintergrund:
Kernpunkte der Position des Agrarausschusses:
• Förderung der Diversifizierung und geordneter Ausstieg: Die EU-Förderung wird ausgeweitet – für die dauerhafte Rodung von Rebflächen können künftig bis zu 100 % der förderfähigen Kosten übernommen werden. Damit wird ein freiwilliger, sozial verträglicher Strukturwandel im Weinsektor ermöglicht. Dies war eine der Hauptforderungen von Christine Schneider.
• Marktstärkung und Absatzförderung: Förderprogramme zur Absatzförderung und Kommunikation können künftig um bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn dies zur Konsolidierung von Absatzmärkten erforderlich ist. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Weine zu sichern.
• Klarere Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher: Für alkoholfreie und alkoholarme Weine wird eine einheitliche, verständliche Kennzeichnung eingeführt:
o „Alkoholfrei“ bis 0,5 % vol, Zusatz „0,0 %“ bei ≤ 0,05 % vol,
o „Reduzierter Alkoholgehalt“ ab 0,5 % vol, wenn der Wert mindestens 30 % unter dem Mindestalkoholgehalt der jeweiligen Kategorie liegt.
• Digitale Transparenz – weniger Bürokratie:
Informationen zu Zutaten und Nährwerten sollen künftig über ein einheitliches Symbol „i“ (ISO 7001) leicht erkennbar digital bereitgestellt werden.

Weiteres Verfahren: Der Agrarausschuss hat heute auch das Mandat für Trilogverhandlungen angenommen. Ziel ist, möglichst zeitnah mit den Trilogverhandlungen zu beginnen, damit das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.

Für weitere Informationen:
Christine Schneider MdEP: +32 228 45791