Zur laufenden Überarbeitung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zum EU-Lieferkettengesetz (CSDDD), dem sog. "Omnibus I" Gesetzgebungsverfahren, erklärt Angelika Niebler (CSU), Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe und Vorsitzende der CSU-Europagruppe:
„Wir setzen den Rotstift an und entlasten unsere Unternehmen von Bürokratie. Den Anwendungsbereich von CSRD und CSDDD schränken wir signifikant ein. Künftig sollen nur noch Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro berichtspflichtig sein. Im Vergleich zum ursprünglich angesetzten Schwellenwert von 250 Mitarbeitenden fallen damit über 80 Prozent der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich.
Regelungen zur Lieferkettensorgfaltspflicht sollen künftig für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz gelten. Mit diesen Änderungen entlasten wir unseren Mittelstand spürbar. Auch die zivilrechtliche Haftung wird, wie von der Kommission vorgeschlagen, gestrichen, wobei das Parlament eine Überprüfungsklausel aufgenommen hat.
Diese Änderungen werden am Montag im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zur Abstimmung stehen und von der von-der-Leyen-Plattform mitgetragen. Ich bin zuversichtlich, dass die Mitgliedstaaten und das Parlament die anstehenden Verhandlungen rasch abschließen können. Damit können wir noch in diesem Jahr eine Einigung erzielen.
Zusätzlich müssen die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) erheblich vereinfacht werden. Dass die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die ESRS derzeit umfassend überarbeitet, begrüße ich. Seit Monaten fordere ich, die Zahl der Datenpunkte deutlich zu reduzieren und den Fokus stärker auf quantitative, statt qualitative Angaben zu legen. Der aktuelle Entwurf der EFRAG sieht nun eine Reduzierung der verpflichtenden Datenpunkte um 57 Prozent vor – ein wichtiger Schritt, um überbordende Bürokratie abzubauen.“
Für weitere Informationen:
Prof. Dr. Angelika Niebler MdEP: +32 228 45390
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