Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlament hat sich heute zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Hauptuntersuchungen und Straßenverkehrskontrollen („EU-TÜV-Richtlinie“) positioniert. Dazu erklärt Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und Berichterstatter des Europäischen Parlaments:
„Unser Ziel ist es, die Verkehrssicherheit in Europa zu stärken, Kontrollen effizienter zu gestalten und Betrug besser zu bekämpfen – ohne Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zusätzlich zu belasten. Genau das haben wir mit der Positionierung des Verkehrsausschusses erreicht.
Keine jährlichen Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge über zehn Jahre und keine zusätzlichen Prüfpflichten für leichte Nutzfahrzeuge sind ein klares Signal der Entlastung von Verbraucherinnen, Verbrauchern und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen.
Gleichzeitig modernisieren wir die Regeln für Hauptuntersuchungen und Straßenverkehrskontrollen mit einem klaren Fokus auf weniger Bürokratie und mehr Praxistauglichkeit. Mehr Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bedeutet effizientere Kontrollen, weniger Doppelprüfungen und eine spürbare Entlastung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen.
Dass künftig auch leichte Nutzfahrzeuge stärker in Straßenkontrollen einbezogen werden, ist folgerichtig, denn ein wachsender Teil des Wirtschaftsverkehrs läuft über diese Fahrzeugklasse. Beim Kampf gegen Kilometerzählerbetrug setzen wir auf klare und wirksame Regeln, insbesondere im grenzüberschreitenden Handel, achten dabei aber auf praktikable Lösungen. Unser Ansatz ist klar: mehr Sicherheit im Straßenverkehr, ohne unnötige Belastungen.“
Hintergrund:
Die Überarbeitung der Vorschriften für Hauptuntersuchungen und Straßenverkehrskontrollen umfasst mehrere zentrale Anpassungen. Die Position des Verkehrsausschusses sieht unter anderem einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten vor, insbesondere durch einen erleichterten Zugang zu Hauptuntersuchungsdaten, um Kontrollen effizienter zu gestalten und Doppelprüfungen zu vermeiden. Leichte Nutzfahrzeuge der Kategorie N1 werden künftig stärker in Straßenverkehrskontrollen einbezogen, um ihrer wachsenden Rolle im Güterverkehr Rechnung zu tragen. Zudem werden Maßnahmen zur Prävention von Kilometerzählerbetrug, insbesondere im grenzüberschreitenden Fahrzeughandel, weiterentwickelt. Gleichzeitig sieht die Position des Verkehrsausschusses im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag keine verpflichtenden jährlichen Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge vor, die älter als zehn Jahre sind, und keine zusätzlichen Prüfpflichten für leichte Nutzfahrzeuge.
Für weitere Informationen:
Jens Gieseke MdEP: +32 228 45556

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