Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat sich heute zum Paket zum digitalen Euro positioniert. Dazu erklärt Markus Ferber (CSU), wirtschafts- und währungspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:
„Die Stärkung der Resilienz des europäischen Zahlungsverkehrs ist zu einer geopolitischen Notwendigkeit geworden. In einer Welt voller geopolitischer Spannungen können wir es nicht länger hinnehmen, dass digitale Zahlungen weitgehend vom Wohlwollen einiger weniger ausländischer Anbieter abhängen. Dieses Paket ändert das. Es schützt das Bargeld als universelles Zahlungsmittel und fügt eine europäische digitale Option hinzu. Der Euro muss in der Tasche und auf dem Handy funktionieren. Dieses Paket liefert beides.
Das Paket enthält weitreichende Datenschutzgarantien, denn der digitale Euro ist kein Überwachungsinstrument. Die EZB wird nicht mitlesen können, wofür der Nutzer zahlt. Die Notenbank bekommt sogar weniger Informationen, als dass was heute Banken und Zahlungsdienstleister sehen. Was im Portemonnaie niemanden etwas angeht, darf auch im digitalen Raum niemanden etwas angehen. Das Europäische Parlament hat sichergestellt, dass hoher Datenschutz von Anfang an in der Architektur verankert ist.
Ein zentrales Ergebnis der parlamentarischen Verhandlungen ist auch die demokratische Kontrolle über die Haltelimits für den digitalen Euro. Haltelimits sind das entscheidende Instrument, um einen Abfluss von Bankeinlagen in den digitalen Euro und damit eine Gefährdung der Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen zu vermeiden. Entscheidungen mit Konsequenzen für die Finanzstabilität, die Kreditversorgung der Wirtschaft und damit für das Leben der Menschen dürfen nicht ausschließlich von der EZB oder der Kommission getroffen werden. Das EP bekommt hier ein Mitsprachrecht.
Die Verordnung über gesetzliche Zahlungsmittel untersagt pauschale Bargeldausschlüsse — einschließlich der in vielen Mitgliedstaaten verbreiteten „Keine Bargeldannahme"-Hinweisschilder. Händler müssen Banknoten und Münzen bei Präsenzzahlungen akzeptieren und dürfen dafür keine Aufschläge verlangen. Ein pauschaler Ausschluss von Bargeldzahlungen ist mit der Grundidee des gesetzlichen Zahlungsmittels nicht vereinbar. Die neue Regelung macht damit Schluss und stellt klar: Wer in Euro verkauft, muss Euroscheine und -münzen akzeptieren.“
Hintergrund:
Im Juni 2023 hatte die Europäische Kommission ihr Paket zur einheitlichen Währung vorgelegt. Neben dem Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro besteht es u.a. auch aus einem Verordnungsvorschlag über gesetzliche Zahlungsmittel („Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel“).
Vorbehaltlich der Bestätigung in der nächsten Plenarsitzung wird das Parlament mit dem heute beschlossenen Verhandlungsmandat Trilogverhandlungen mit dem Rat zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahren aufnehmen. Der Rat hatte sich bereits im Dezember 2025 positioniert
Für weitere Informationen:
Markus Ferber MdEP: +32 228 45230

Empfehlen Sie uns!