Düpont: Rechtslückle beim Schutz von Kindern endlich wieder geschlossen!

Entscheidung des Rates schließt eine gefährliche Rechtslücke beim Schutz von Kindern im Internet endlich wieder/ wichtiger Schritt für den Kindesschutz und die Strafverfolgung von Tätern im Netz/ Verlängerung der Übergangsregelung muss dennoch eine Zwischenlösung bleiben

Zur heutigen Annahme der Parlamentsposition durch den Rat zur Verlängerung der Übergangsregelung für die freiwillige Aufdeckung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet (CSAM), erklärt Lena Düpont (CDU), innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament:

„Mit der heutigen Entscheidung des Rates wird eine gefährliche Rechtslücke beim Schutz von Kindern im Internet endlich wieder geschlossen. Über Monate hinweg waren Kinder aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen im digitalen Raum nicht geschützt. Das hätte nie passieren dürfen. Für CDU und CSU stand von Beginn an fest, dass die Möglichkeiten zur freiwilligen Aufdeckung und Meldung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs schnellstmöglich wiederhergestellt werden müssen. Genau dafür haben wir uns konsequent eingesetzt.

Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für den Kinderschutz und die Strafverfolgung. Denn weniger Tatmeldungen bedeuten nicht weniger Missbrauch – sie bedeuten, dass weniger Opfer identifiziert und weniger Täter gestoppt werden. Genau das können wir nun wieder verhindern.

Trotzdem muss die Verlängerung der Übergangsregelung eine Zwischenlösung bleiben. Europa braucht jetzt zügig einen dauerhaften und wirksamen Rechtsrahmen, der Kinder im digitalen Raum wirksam schützt, den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand gibt und zugleich die Grundrechte wahrt.“

Hintergrund:
Mit dem Auslaufen der bisherigen Übergangsregelung im April dieses Jahres durften Online-Plattformen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) nicht länger freiwillig erkennen und an die Strafverfolgungsbehörden melden. Dadurch entstand eine erhebliche Sicherheitslücke: Schätzungsweise rund 55.000 Meldungen pro Tag gingen verloren. Bis zu 99 Prozent aller Meldungen zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs stammen aus den freiwilligen Prüfungen der Plattformen. Vier von fünf Ermittlungsverfahren werden durch diese Meldungen angestoßen. Mit der heutigen Annahme der Position des Europäischen Parlaments durch den Rat kann die Übergangsregelung nun unmittelbar in Kraft treten, bis eine dauerhafte europäische Regelung beschlossen ist.

Für weitere Informationen:
Lena Düpont MdEP: +32 228 45319