Bentele: Wasserqualität schützen ohne Überregulierung – mit wissenschaftlicher Integrität im Mittelpunkt.

23.09.2025

Trilogeinigung auf Überarbeitung der EU-Wassergesetzgebung / Konzentration auf die schädlichsten Stoffe / unnötige Belastungen vermieden 

Nach mehrjähriger Verhandlungen haben sich am Abend die Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten im Trilog auf eine Überarbeitung von drei zentralen Wasserrechtsakten (Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserrichtlinie und Richtlinie über Umweltqualitätsnormen) geeinigt. Dazu erklärt Hildegard Bentele (CDU), Berichterstatterin der EVP-Fraktion:

„Wir haben ein verantwortungsbewusstes und pragmatisches Paket ausgehandelt, das die notwendigen Anpassungen zur Verbesserung der Wasserqualität in der EU bringt und in seiner Umsetzung die Realitäten der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Diese Regelungen schützen die Wasserqualität ohne Überregulierung – mit wissenschaftlicher Integrität im Mittelpunkt.

Wir haben uns auf die schädlichsten Stoffe konzentriert und unnötige Belastungen vermieden, stets auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Wir schaffen so eine kluge, breit gestützte und zukunftsgewandte EU-Wasserpolitik. Das ist die Art von EU-Umweltgesetzgebung, die wir brauchen – der Herausforderung der sich verschlechternden Wasserqualität angemessen, realistisch angepasst an die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten in der Umsetzung und auf Linie des Bürgerwillens."

Hintergrund:
Die Einigung enthält u.a. die folgenden Eckpunkte:

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Ambition trifft Pragmatismus
• Die zentralen Umweltziele bleiben erhalten, mit neuen Flexibilitäten für begründete Ausnahmen und vorübergehende Verschlechterungen – besonders wichtig für Sanierungsprojekte.
• Die modernisierte Überwachung ermöglicht den Einsatz neuer Technologien und selteneres Monitoring, wenn wissenschaftlich gerechtfertigt.
• Die rechtliche Grundlage zur Regulierung prioritärer Stoffe wurde wiederhergestellt; alle Änderungen unterliegen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.
• Neue Fortschrittsindikatoren werden Verbesserungen besser sichtbar machen, zusätzlich zum „one-out-all-out“-Prinzip.
• Eine Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) wird nicht verpflichtend eingeführt; ein Machbarkeitsbericht soll weitere Schritte leiten.

Grundwasserrichtlinie (GWRL): Intelligenter Schutz für Europas wichtigste Trinkwasserquelle
• Kein Gesamtschwellenwert für pharmazeutische Stoffe; es gelten individuelle Grenzwerte. Die Überwachung nicht mehr zugelassener Pestizide kann entfallen, wenn sie nachgewiesener Maßen nicht mehr auftauchen.
• Bei PFAS wurde ein Kompromiss erzielt: ein Grenzwert für PFAS, der an die Trinkwasserrichtlinie gekoppelt ist, plus spezifische Grenzwerte für 4 Hochrisiko-PFAS.

Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN): Wissenschaftlich fundiert, realistisch und mit Blick auf die Zukunft
• Die Fristen wurden verlängert (bis 2039/2045), um den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit bei gleichbleibend ehrgeizigen Zielen zu geben.
• Eine Beobachtungsliste wird aufkommende Schadstoffe (z. B. Mikroplastik, AMR-Gene) erfassen, sobald EU-weit harmonisierte Testmethoden verfügbar sind.
• Die Liste konzentriert sich auf aktuell im Umlauf befindende Substanzen, Pestizide und Biozide; für Arzneimittel gelten nur Einzelgrenzwerte.

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren: https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/sl/procedure-file?reference=2022/0344(COD)

Für weitere Informationen:
Hildegard Bentele MdEP: +32 228 45234