Simon: "Bundestag ist seiner Integrationsverantwortung bei CETA nachgekommen"

02.03.2021

Argumente von Freihandelsgegnern über Demokratieabbau durch Handelsabkommen sind unbegründet / Bundestag sollte  CETA-Abkommen zügig ratifizieren, sobald noch anhängige Klagen vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurden

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Klage der Linksfraktion gegen den Bundestag wegen dessen Rolle beim vorläufigen Start des europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta als unzulässig abgewiesen. Hierzu erklärt Sven Simon (CDU), handelspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament:

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgericht ist ein deutliches Signal, dass der Bundestag seiner Integrationsverantwortung beim CETA-Abkommen nachgekommen ist. Es belegt höchstrichterlich, dass die Argumente von Freihandelsgegnern über Demokratieabbau durch Handelsabkommen unbegründet sind. In seinem Urteil bestätigt das Bundesverfassungsgericht die rechtliche Auffassung, die CDU und CSU im Bundestag und Europaparlament zu Freihandelsabkommen bereits seit Jahren vertreten.

Sobald die anderen noch anhängigen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wurden, sollte der Bundestag das CETA-Abkommen nun zügig ratifizieren. Die vorläufige Anwendung des EU-Kanada-Abkommens in den vergangenen drei Jahren hat gezeigt, wie wertvoll die Absenkung der Handelsbarrieren für viele Unternehmen in Deutschland sind, insbesondere auch für kleine und mittelständische Betriebe. Diese Erfolge sollten wir durch eine baldige Ratifizierung festschreiben.”

Für weitere Informationen:
Prof. Dr. Sven Simon MdEP, Tel. +32 228 45317