Schwab: Ein sicheres Online-Umfeld für Verbraucher und Unternehmen schaffen

14.12.2021

Unfaire Geschäftspraktiken und Wettbewerbsverzerrungen auf den digitalen Märkten eindämmen / Online-Plattformen vermehrt in die Pflicht nehmen / Internet darf kein rechtsloser Raum sein

Die europäische Regulierung von Online-Plattformen macht in dieser Woche wichtige Fortschritte. So wird der Binnenmarktausschuss am Dienstag seine Position zum Digital Services Act (DSA) festlegen. Ebenfalls am Dienstag debattiert das Plenum zuerst über den Digital Markets Act (DMA), bevor es dann am Mittwoch seine Position dazu abstimmt.

Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und Berichterstatter für den Digital Markets Act erklärt

• zum Digital Services Act:

„Für uns als EVP ist wichtig, dass wir mit dem DSA ein ausgewogenes Instrument schaffen. Einerseits wollen wir die Plattformen mit in die Pflicht nehmen, sodass Verbraucher in Europa überall auf sichere Weise einkaufen und auf die Richtigkeit der Nachrichten, die sie lesen, vertrauen können. Auf der anderen Seite wollen wir die Plattformen nicht mit administrativen Anforderungen überlasten, denn uns ist klar, dass Online-Plattformen große Vorteile für die Verbraucher bringen und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb und außerhalb der Union erleichtern.

Zielgerichtete Werbung muss den Datenschutzvorschriften und Transparenzverpflichtungen unterliegen. Mit der Datenschutz-Grundverordnung und der E-privacy-Verordnung haben wir aber bereits heute ein umfassendes Regelwerk zum Umgang mit zielgerichteter Werbung geschaffen. Ein pauschales Verbot wäre nicht im Verbraucherinteresse. Zielgerichtete Werbung zu verbieten würde natürlich dazu führen, dass viele Dienste künftig kostenpflichtig werden.“


• zum Digital Markets Act:

„Die morgige Abstimmung zum DMA sendet ein starkes Signal: Das Europaparlament stellt sich gegen unfaire Geschäftspraktiken der größten Digitalunternehmen. Wir werden dafür sorgen, dass die digitalen Märkte offen und fair sind. Das ist gut für Verbraucher, gut für Unternehmen und gut für digitale Innovation in Europa. Die Botschaft ist klar: Die EU wird die Regeln der sozialen Marktwirtschaft auch in der digitalen Sphäre durchsetzen. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber die Wettbewerbsregeln diktiert, und nicht die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" großer Digitalunternehmen.

Für uns als CDU und EVP war dabei wichtig, dass wir uns auf die größten Wettbewerbsprobleme fokussieren, denn die EU-Kommission hat nur begrenzte Ressourcen zur Überwachung der Regeln. Wir wollen deshalb, dass die nationalen Behörden in die Überwachung sinnvoll eingebunden werden. Außerdem verstärken wir die neuen Anforderungen an die großen Digitalunternehmen. Dadurch werden innovative Start-Ups mit den etablierten Internet-Riesen konkurrieren können und die beste Idee, nicht die Unternehmensgröße, über wirtschaftlichen Erfolg entscheiden. Das schafft mehr Angebote, wovon schlussendlich auch Verbraucher profitieren werden.“

Hintergrund:
Die EU-Kommission hat Ende 2020 ihre Vorschläge für den DMA sowie den DSA vorgelegt. Ziel beider Gesetze ist es einerseits, unfaire Geschäftspraktiken und Wettbewerbsverzerrungen auf den digitalen Märkten einzudämmen (DMA). Andererseits soll ein sicheres Online-Umfeld für die Nutzer geschaffen werden (DSA). Der Vorschlag für den DSA reformiert Teile der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000. Beide Dossiers sollen unter französischer Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen werden.

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +33 388 17 5938