OLAF-Reform: Parlament ebnet Weg für wirksamere Betrugsbekämpfung

16.04.2019

Untersuchungen sollen effizienter und gerichtsfester werden - Rechtslücken schließen

Das Europäische Parlament hat heute seine Verhandlungsposition zur Reform des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) in erster Lesung angenommen. Dazu erklärt Inge Gräßle (CDU), Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses und verantwortliche Abgeordnete für das Dossier:

„Wir haben heute ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einer besseren Betrugsbekämpfung auf EU-Ebene erreicht. Wir konnten im Haushaltskontrollausschuss in vielen Punkten einen Konsens zwischen den Fraktionen erzielen. Wir alle wollen das OLAF stärken, indem wir seine Untersuchungen effizienter, gerichtsfester und damit wirksamer machen. Wir wollen, dass die Behörden in den Mitgliedstaaten die Ergebnisse der OLAF-Untersuchungen häufiger aufgreifen und konsequenter nutzen. Wir wollen, dass Betroffene das Recht erhalten, in den OLAF-Abschlussbericht Einsicht zu nehmen und gegen diesen vor Gericht Klage zu erheben, falls sie der Ansicht sind, dass ihre Rechte im Zuge der Untersuchung verletzt worden sind. Damit schließen wir eine eklatante Rechtslücke in der bisherigen Verordnung.

Der jetzt vom Plenum gebilligte Text ist eine runde Sache. Wir unterstützen einerseits die Vorschläge der Kommission, und wir schlagen andererseits weitere Maßnahmen vor, die aus unserer Sicht notwendig sind, um die entscheidenden Schwächen der bisherigen Rechtsgrundlage zu beseitigen. Nun sind die Mitgliedsstaaten am Zug, die sich trotz monatelanger Beratungen bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnten. Das neue Parlament wird nach der Europawahl für Verhandlungen bereitstehen.“

Hintergrund:
Anlass der Reform ist die für Ende 2020 geplante Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft. Sie wird die bisherigen Aufgaben des OLAF teilweise übernehmen, was eine entsprechende Anpassung der OLAF-Verordnung notwendig macht. Neben einer Optimierung der Regeln zur Zusammenarbeit zwischen den beiden Behörden hat sich das Parlament unter anderem für eine Straffung und Verschlankung der Vorschriften für die Durchführung von Untersuchungen, eine Stärkung der Rechte des OLAF-Überwachungsausschusses und eine Vereinfachung der Zulässigkeit von OLAF-Berichten in nationalen Gerichtsverfahren ausgesprochen.

Für weitere Informationen:
Dr. Inge Gräßle MdEP, Tel. +33 3 88 17 5868