Korruption durch Kürzung bei EU-Geldern bekämpfen

17.01.2019

Veruntreuung von EU-Geldern soll künftig Kürzungen zur Folge haben.

Zur Verabschiedung der EU-Verordnung zu Haushaltssanktionen bei Rechtsstaatsverstößen durch das Europaparlament (1. Lesung) sagte die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses, Inge Gräßle (CDU):

"Diese Verordnung ist ein echtes Novum. Zum ersten Mal setzen wir uns mit tiefsitzenden rechtsstaatlichen Verstößen, wie etwa der Korruption, auseinander. Das war bisher eine der größten Schwachstellen der EU. Mit dem Artikel-7-Verfahren kommen wir bei korrupten Strukturen nicht weiter, da es nicht um generelles Justizversagen oder die Auflösung der Gewaltenteilung geht.

Die neue EU-Verordnung soll das Phänomen State Capture bekämpfen. Dabei nutzen Regierungsvertreter ihren Einfluss als Behördenchefs, um sich oder ihren Freunden oder Verwandten EU-Gelder zu verschaffen, und um anschließend Ermittlungen zu verhindern. Es geht um die wenigen, die sich die Taschen füllen und Polizei und Justiz zum Schweigen bringen, wie wir am aktuellen Beispiel Rumänien sehen können. Genau hier muss Haushaltskontrolle ansetzen: Wo nationale Behörden bei Betrug oder Geldwäsche mit EU-Geldern nicht handeln, wenn die Täter prominent sind. Ich hoffe, dass wir nun zügig in die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten einsteigen können, um das Dossier noch vor der Europawahl abzuschließen. Die Menschen erwarten von uns, dass wir uns um den effizienten und rechtmäßigen Einsatz von EU-Mitteln kümmern, damit echter europäischer Mehrwert entsteht."

Für weitere Informationen: Dr. Inge Gräßle MdEP, Tel. +33 388 17 7868