Hohlmeier: Rechtsstaatlichkeitskonditionalität im EU-Haushalt ist historischer Erfolg

14.12.2020

Wirksame Sanktionen werden möglich / Erklärung des Europäischen Rates nicht bindend / Kommission muss Rolle als Hüterin der Verträge vollumfänglich wahrnehmen

Der Haushaltskontrollausschuss und der Haushaltsausschuss des Europaparlaments stimmen heute über den Mechanismus zur Rechtsstaatlichkeitskonditionalität im EU-Haushalt ab. Hierzu erklärt Monika Hohlmeier (CSU), Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses, Mitglied im Haushaltsausschuss und Co-Verhandlungsführerin des Europaparlaments:

„Mit der Entscheidung des Rats und der Abstimmung im Parlament über den Konditionalitätsmechanismus besiegelt die EU einen historischen Erfolg. Ab 2021 wird die Auszahlung von EU-Geldern sowie die Kontrolle über die ordnungsgemäße Übermittlung von Eigenmitteln an rechtsstaatliche Grundprinzipien geknüpft. Von da an können Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit, die die Solidität der Haushaltsführung und europäische Finanzinteressen tangieren, wirksam sanktioniert werden. Diesen historischen Durchbruch verdanken wir vor allem dem Verhandlungsgeschick unserer Berichterstatter Petri Sarvamaa und Eider Gardiazabal Rubial. Sie hatten wesentliche Forderungen des Parlaments zur Erweiterung des Anwendungsbereichs, für den wirksamen Schutz von Endempfängern und eine signifikante Verkürzung des Verfahrens durchgesetzt.

Daran ändert auch die nachträgliche Erklärung des Rates nichts, die geprägt vom Veto Polens und Ungarns eine einschränkende Auslegung verlangt. Rechtlich ist diese Erklärung nicht bindend und kann daher die getroffenen Vereinbarungen nicht rückwirkend begrenzen oder abändern. Es gilt ausschließlich der vereinbarte Rechtstext.

Ich bin überzeugt, dass die Haushaltskonditionalität auch einer eingehenden Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof uneingeschränkt standhalten wird. Im Ergebnis wird eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch den EUGH die Wirkungskraft der Haushaltskonditionalität nur verstärken und sie noch fester und nachhaltiger im Rechtssystem der Union verankern. Wir appellieren an die Kommission als Hüterin der Verträge, ihre Rolle vollumfänglich wahrzunehmen und unverzüglich mit der Erarbeitung von Richtlinien und dem Monitoring von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten zu beginnen.

Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass wir uns voll und ganz an Rechtsstaatlichkeit halten. Mit dem Beschluss über diese Gesetzgebung ist heute ein guter Tag für Europa.“

Hintergrund:
Die Ausschüsse für Haushaltskontrolle und Haushalt stimmen heute ab 17:45h über den Mechanismus zur Rechtstaatlichkeitskonditionalität ab. Die Annahme gilt als sicher. Am Mittwoch um 12.45h wird der Text dem Plenum des Parlaments zur Abstimmung vorgelegt.

Für weitere Informationen:
Monika Hohlmeier MdEP: +32 228 45191