Europaparlament schafft neue Schutzregeln für Whistleblower

16.04.2019

Hinweisgeber werden künftig geschützt. Verstöße gegen EU-Recht müssen aufgedeckt werden.

Zur heute vom Europaparlament verabschiedeten EU-Richtlinie zu Hinweisgebern (Whistleblower) sagte der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU):

„Mut und Rechtschaffenheit verdienen Schutz und Anerkennung. Europa muss Personen, die auf Verstöße gegen das EU-Recht hinweisen, künftig besser schützen. Die neuen Regeln für so genannte Whistleblower sind Europas Antwort auf die schrecklichen Morde an der Journalistin Daphne Caruana Galizia aus Malta sowie dem slowakischen Journalisten Jan Kucziak. Beide recherchierten über die Veruntreuung von EU-Geldern.
Die Mitgliedsstaaten werden Whistleblower künftig besser schützen müssen. Es ist inakzeptabel, dass es in vielen EU-Staaten bisher keine Strukturen gibt, die Hinweisgeber schützen.“

Hintergrund:
Der Anwendungsbereich der Richtlinie bezieht sich auf tatsächliche Rechtsverstöße. Größere Unternehmen müssen interne Meldestellen einrichten, während kleine Unternehmen und Start-ups in Zusammenarbeit mit Verbänden gemeinsame Meldestellen schaffen können. Informationen dürfen erst dann an die Öffentlichkeit gegeben werden, wenn sie der Meldestelle vorliegen. Nach Annahme durch das Europaparlament müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie noch verabschieden. Voraussichtlich im Frühjahr 2021 treten die neuen Standards in Kraft.

Für weitere Informationen:
Axel Voss MdEP, Tel. +33 388 17 7302