Drohende Diesel-Fahrverbote bei geringfügiger Grenzwert-Überschreitung vom Tisch

13.02.2019

EU-Kommission genehmigt Gesetz gegen Diesel-Fahrverbote - Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz jetzt zügig umsetzen

Deutschland darf Diesel-Fahrverbote bei geringfügiger Überschreitung des Stickoxid-Grenzwertes als unverhältnismäßig erklären. Dies hat die Europäische Kommission bestätigt und grünes Licht für ein entsprechendes Gesetz der Großen Koalition gegeben. Hierzu erklären Peter Liese und Norbert Lins (beide CDU):

„Es ist ein wichtiges Ziel die Luftqualität in unseren Städten immer weiter zu verbessern und dafür gibt es viele sinnvolle Maßnahmen, wie zum Beispiel die Nachrüstung von Bussen, Kommunalfahrzeugen und aus unserer Sicht auch von PKWs. Dieselfahrverbote bei nur geringfügiger Überschreitung des Wertes, es geht hier um den Bereich 40 bis 50 Mikrogramm, sind allerdings völlig unverhältnismäßig. Deswegen sind wir sehr froh, dass es jetzt von der Europäischen Kommission grünes Licht für ein entsprechendes deutsches Gesetz gibt. Wir sind zuversichtlich, dass Bundestag und Bundesregierung die Sache jetzt zügig abschließen werden, sodass viele drohende Fahrverbote vom Tisch sind."

Hintergrund:

Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie. Die Deutsche Umwelthilfe beruft sich bei ihrem Klagen für Dieselfahrverbote auf diese Richtlinie. Die Europäische Kommission selbst hatte jedoch auch immer klargestellt, dass sie keine Fahrverbote vorschreibt oder verhängt. Derzeit gilt EU-weit ein Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm. Konkret geht es um eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Weitere Informationen:

Dr. Peter Liese MdEP, Tel.: +32 228 45981

Norbert Lins MdEP, Tel.: +32 228 45819