Caspary: "Keine Kompromisse bei Rechtsstaatlichkeit"

09.06.2022

Polnische Regierung muss Justiz-Reform zurückdrehen und vereinbarte Zwischenziele erfüllen / Erst dann dürfen Aufbaufonds-Gelder fließen 

Zur heute verabschiedeten Entschließung hinsichtlich des polnischen Wiederaufbauplans erklärt Daniel Caspary (CDU), Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe:

„Bei der Rechtsstaatlichkeit darf es keine faulen Kompromisse geben. Es liegt jetzt einzig und allein an der polnischen Regierung, ob und wann die Gelder aus dem EU-Wiederaufbaufonds fließen. Dafür muss die PIS-Regierung die vereinbarten Zwischenziele erfüllen und die unsägliche Justizreform glaubhaft zurückdrehen. Dass Polen hier schon Kompromissbereitschaft signalisiert hat, ist ein gutes Zeichen. Die eingeschlagene Richtung stimmt, aber der Weg ist noch lang.

Wir wollen, dass das Geld aus dem Wiederaufbaufonds dem polnischen Volk zugutekommt. Denn was die Menschen in Polen im Rahmen des russischen Angriffs auf die Ukraine leisten, verdient unseren Respekt und vor allem auch unsere europäische Solidarität. Die polnische Aufnahmebereitschaft für geflohene Ukrainerinnen und Ukrainer und die generelle polnische Unterstützung der Ukraine sucht ihresgleichen. Nichtsdestotrotz dürfen wir keine Abstriche in Sachen Rechtsstaatlichkeit machen.“

Hintergrund:
Über ein Jahr hatte die EU-Kommission die Auszahlung von Corona-Hilfen aus dem milliardenschweren Wiederaufbaufonds blockiert. Vergangene Woche hat die EU-Kommission den polnischen Konjunkturplan angenommen. Insgesamt geht es um 23,9 Milliarden Euro an Zuschüssen sowie zusätzlichen 11,5 Milliarden Euro an Krediten. Bis Polen tatsächlich die Gelder ausbezahlt bekommt, wird es aber noch dauern - dazu muss Polen erst die im Aufbauplan vereinbarten Zwischenziele erfüllen. Diese betreffen unter anderem das Justizwesen.

Für weitere Informationen:
Daniel Caspary MdEP, Tel. +33 3881 75978