| Ruth Hieronymi (EVP-ED/CDU): Besserer Zugang für Menschen mit Behinderungen durch Untertitelung von Fernsehsendungen ist bereits im EU-Recht verankert |
| 10.04.2008 | |
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"Die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste, die im Dezember 2007 in Kraft getreten ist, fordert bereits eine Verstärkung der Untertitelung, um vor allem hörgeschädigten Zuschauerinnen und Zuschauern eine bessere Teilhabe zu ermöglichen", erklärte Ruth Hieronymi, medienpolitische Sprecherin der EVP-ED Fraktion und Berichterstatterin des Parlamentes für diese Richtlinie, "die schriftliche Erklärung, die von einer Mehrheit der Europaabgeordneten unterschrieben und gestern offiziell vorgestellt wurde, greift diese Forderung auf. Dieses Anliegen ist allerdings mit der geltenden Richtlinie schon erfüllt". "Die Forderung, mehr Fernsehsendungen für taube und hörgeschädigte Zuschauer zugänglich zu machen, war eines der wichtigsten Ziele, auf die das Europäische Parlament in den Verhandlungen im Gesetzgebungsverfahren für die neue Richtlinie gegenüber den nationalen Regierungen im Rat bestanden hat", erklärte die CDU-Europaabgeordnete weiter. "Mit dieser Gesetzesvorschrift sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für alle Fernsehveranstalter in ihrem Land schrittweise alle Fernsehdienste, nicht nur die öffentlich-rechtlichen, für Hörgeschädigte und Sehbehinderte zugänglich zu machen. Über die Fortschritte müssen die Mitgliedsstaaten der EU regelmäßig berichten". "Aus diesen Gründen ist auch keine weitere Initiative der Europäischen Kommission zur Frage der Verbesserung des Zugangs für Seh- und Hörgeschädigte zu erwarten. Von entscheidender Bedeutung ist jetzt, dass die Regierungen und die Parlamente in den Mitgliedsstaaten diese bereits geltende EU-weite Rechtsverpflichtung möglichst zügig und umfassend verwirklichen", fasste Ruth Hieronymi zusammen.
Hintergrund:
Erwägungsgrund 64
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