| Werner Langen (EVP-ED/CDU): Diskussion um Änderungen beim türkischen Strafrecht belegt mangelnde Reformfähigkeit Ankaras |
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| 09.01.2008 | |
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Die von der türkischen Regierung derzeit diskutierten Änderungen von Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzgesetzbuches reichen in der bis jetzt bekannt gewordenen Form nicht aus. Darauf hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, Mitglied in der Gemischten Parlamentarischen Delegation EU-Türkei, heute hingewiesen. Die Europäische Union fordere bereits seit längerem die Abschaffung oder aber zumindest eine substantielle Änderung dieses Paragraphen, der die "Beleidigung des Türkentums" unter Strafe stellt. Wenn auch in Zukunft anstelle einer "Beleidigung des Türkentums" die "Beleidigung des türkischen Staates" unter Strafe gestellt werden solle, dann sei dies keine wirkliche Reform. Daran ändere auch die geplante Vorschaltung eines Prüfgremiums im Justizministerium nichts, das vor Anklageerhebung untersuchen soll, ob überhaupt ein Verfahren aufgenommen werden kann. "Änderungen dieser Art wären lediglich kosmetisch und rechtlich viel zu unbestimmt. Sie würden die bestehende Rechtslage fortschreiben, anstatt die Meinungsfreiheit in der Türkei an europäische Standards anzugleichen", kritisierte Langen. Besonders beklemmend sei dabei die Tatsache, dass es in der türkischen Regierung selbst für solch marginale Änderungen offenbar keine Mehrheit gebe. Dies beweise die Tatsache, dass die diskutierten "Reformvorschläge" nicht durch das Kabinett, sondern lediglich durch einzelne Abgeordnete eingebracht werden sollen. "Ministerpräsident Erdogan will sich damit gegen eine mögliche Abstimmungsniederlage im Parlament absichern, weil er weiß, dass selbst eine so unzureichende Änderung des Paragraphen 301 heftig umstritten ist", so der Gruppenvorsitzende. Die Tendenz, den Reformprozess seit der Aufnahme von Beitrittsgesprächen immer weiter zu verlangsamen, setze sich damit fort. "Es mangelt in der Türkei ganz erheblich an dem notwendigen Willen zur Veränderung. Dies gilt für die Argumentation, Paragraph 301 werde lediglich 'falsch' angewendet ebenso wie für die Blockadehaltung Ankaras gegenüber Zypern und die übrigen Defizite bei der Religionsfreiheit oder den Frauen- und Minderheitenrechten", betonte der CDU-Europaabgeordnete.
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