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Gemeinsamer EU-Rechtsraum setzt sprachliche Vermittelbarkeit voraus |
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Als "nicht zufriedenstellend" hat der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen die Antwort von EU-Kommissar Jacques Barrot auf seine schriftliche Anfrage im Hinblick auf das deutsch-niederländische Abkommen zur grenzüberschreitenden Bußgeldvollstreckung bezeichnet. Im vorliegenden Fall hatte es die Staatsanwaltschaft Utrecht abgelehnt, ihr Antwortschreiben auf den Einspruch einer deutschen Staatsangehörigen gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Parkverstoßes ins Deutsche zu übersetzen. „Die Begründung der Staatsanwaltschaft Utrecht, dass die Petentin selbst für eine Übersetzung dieses Schreibens aus dem Niederländischen sorgen müsse, ist aus meiner Sicht realitätsfremd. Wenn zwischen Deutschland und den Niederlanden ein Vollstreckungsabkommen besteht, dann muss es möglich sein, Standardverfahren wie einen Parkverstoß auch in beiden EU-Amtssprachen abwickeln zu können", erklärte Langen.
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